Wer wirtschaftlicher Eigentümer ist
Die natürlichen Personen, die einen Rechtsträger letztlich halten oder kontrollieren – über jede Ebene einer Struktur, durch Trusts und Nominees hindurch ermittelt und in Registern erfasst, die nicht mehr öffentlich sind.
Wer wirtschaftlicher Eigentümer ist
Allgemeine Information, keine Beratung. Die Angaben entsprechen dem auf jeder Seite genannten Stand. Gesetze, Listen und Steuersätze ändern sich; was für einen Rechtsträger gilt, bestätigt der Berufsträger, der für ihn handelt. Chrysos übt keine regulierte Tätigkeit aus und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
- Gründer: Settlor von — Familientrust
- Tochter: Begünstigter von — Familientrust
- Mitinvestor: ist Nominee für — Nomineller Anteilseigner
- Familientrust hält 60% — Holdinggesellschaft
- Nomineller Anteilseigner hält 40% — Holdinggesellschaft
- Holdinggesellschaft hält 70% — Operative Gesellschaft
- Partner hält 30% — Operative Gesellschaft
| Person | Über Anteile | Über eine Funktion |
|---|---|---|
| Gründer | — | Settlor · Familientrust (42%) |
| Tochter | — | Begünstigter · Familientrust (42%) |
| Mitinvestor | 28% | — |
| Partner | 30% | — |
Die Prüfung
Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist eine natürliche Person. Eine Gesellschaft, ein Trust oder ein Fonds kann Anteile halten, doch die Frage ist immer, wer am Ende der Kette steht. Die Prüfung hat drei Schritte, die nacheinander angewendet werden:
- Beteiligung. Jede Person, die direkt oder indirekt einen ausreichenden Teil der Anteile, der Stimmrechte oder der Gewinnbezugsrechte hält. In der EU sind das heute mehr als 25 %; nach der EU-Geldwäscheverordnung, die ab dem 10. Juli 2027 gilt, sind es 25 % oder mehr. Manche Jurisdiktionen setzen eine niedrigere Schwelle – die Britischen Jungferninseln und die Seychellen verwenden 10 %.
- Kontrolle auf andere Weise. Jede Person, die den Rechtsträger unabhängig von ihrem Anteil kontrolliert: über eine Stimmrechtsmehrheit, das Recht, die Mehrheit des Board zu bestellen oder abzuberufen, ein Vetorecht, eine Gesellschafter- oder Stimmbindungsvereinbarung, ein familiäres Verhältnis oder eine Nominee-Vereinbarung.
- Angehörige der Führungsebene. Nur wenn nach den ersten beiden Schritten niemand infrage kommt und daran nichts verdächtig ist, werden stattdessen die Personen erfasst, die den Rechtsträger im Tagesgeschäft führen.
Durch die Ebenen hindurch
Wie eine Beteiligung über andere Gesellschaften gezählt wird, ändert sich. Nach den heute geltenden EU-Richtlinien wird die Beteiligung einer Gesellschaft von mehr als 25 % einer Person zugerechnet, die diese Gesellschaft kontrolliert. Nach der EU-Geldwäscheverordnung werden ab dem 10. Juli 2027 die Anteile entlang jeder Kette multipliziert und über die Ketten hinweg addiert, und auch Kontrolle auf jeder Ebene zählt. Die Tabelle unter dem Diagramm zeigt beides: die durchgerechnete Beteiligung jeder Person und ob sie einen direkten Anteilseigner kontrolliert.
Im Diagramm oben hält der Mitinvestor 40 % der Holdinggesellschaft über einen Nominee, und die Holdinggesellschaft hält 70 % der operativen Gesellschaft: 40 % × 70 % = 28 %. Ab Juli 2027 macht das den Mitinvestor kraft Beteiligung zum wirtschaftlichen Eigentümer der operativen Gesellschaft. Nach der heutigen Regel genügt das für sich allein nicht, weil der Mitinvestor die Holdinggesellschaft nicht kontrolliert – das tut der Trust mit 60 % –; die Frage lautet dann, ob der Mitinvestor Kontrolle auf andere Weise hat. Nach beiden Regeln ist der Nominee kein wirtschaftlicher Eigentümer: Bei einem Nominee wird auf die Person durchgeschaut, für die er handelt.
Kontrolle auf einer Ebene zählt nach beiden Regeln. Eine Person, die 60 % einer Gesellschaft hält, die ihrerseits 40 % einer anderen hält, kommt durchgerechnet auf 24 % und liegt damit unter der Schwelle, kontrolliert aber einen direkten Anteilseigner, und das macht sie zum wirtschaftlichen Eigentümer. Ab Juli 2027 können außerdem zwei Ketten, die jeweils unter der Schwelle liegen, zusammen darüber hinausgehen.
Trusts und Stiftungen
Für einen Trust gibt es keinen Prozenttest. Jeder Settlor, Trustee, Protektor und Begünstigte – oder der Kreis der Begünstigten, solange Einzelne noch nicht benannt sind – und jede andere Person mit letztlich wirksamer Kontrolle ist wirtschaftlicher Eigentümer des Trusts und jedes Rechtsträgers, den der Trust hält oder kontrolliert. Im Diagramm sind der Gründer, der den Trust errichtet hat, und die Tochter, die aus ihm begünstigt ist, wirtschaftliche Eigentümer der operativen Gesellschaft, obwohl keiner von beiden einen Anteil hält. Ist ein Trustee oder Protektor selbst eine Gesellschaft, kommen die Personen hinter ihr hinzu. Eine Stiftung wird ebenso behandelt: ihre Stifter, ihr Stiftungsrat und ihre Begünstigten.
Register und wer Einsicht hat
Die meisten Jurisdiktionen führen heute ein Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer, das der Rechtsträger oder sein Registered Agent befüllt. Im November 2022 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die Öffnung der Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften für die breite Öffentlichkeit die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzte. Die Register in der EU stehen heute den Behörden offen, Banken und anderen Verpflichteten zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Bekämpfung der Geldwäsche nachweisen, etwa Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft. Außerhalb der EU ist das Bild uneinheitlich, vom öffentlichen Register des Vereinigten Königreichs bis zu Registern, die nur Behörden einsehen.
Was eine Bank erwartet
Eine Bank oder ein Abschlussprüfer verlangt dieselbe Antwort, die jedes Register enthält: ein Strukturdiagramm bis zu den natürlichen Personen, Nachweise für jede Ebene (Gesellschafterregister, Trusturkunde, Nominee-Erklärungen), Identität und Anschrift jedes wirtschaftlichen Eigentümers und eine Darstellung, woher sein Geld stammt. Wenn Diagramm, Register und Dokumente eine einzige Geschichte erzählen, hören die Fragen auf.
Quellen
- EU Anti-Money Laundering Regulation (EU) 2024/1624 (EUR-Lex)
- Directive (EU) 2024/1640 (AMLD6) — summary on eucrim
- Court of Justice of the EU — press release 188/22 on public access to beneficial-ownership registers
- FATF — Guidance on Beneficial Ownership of Legal Persons (March 2023)
- FATF — Guidance on Beneficial Ownership and Transparency of Legal Arrangements (March 2024)